Informationen zur Anerkennung

Alle unsere Lehrgangsreihen werden jeweils bei der zuständigen Landes-Ärztekammer (LÄK) zur Genehmigung beantragt und von dieser anerkannt. Die zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) haben bislang stets alle Lehrgangsreihen, die zuvor von der zuständigen LÄK genehmigt wurden, ebenfalls akzeptiert.

Für Lehrgangsreihen der „Psychosomatischen Grundversorgung“ werden je ausgewiesenem Standort die Genehmigungen von folgenden LÄK erteilt:

Bad Malente Ärztekammer Schleswig-Holstein
Berlin Ärztekammer Berlin
Hannover Ärztekammer Niedersachsen (AEKN)
Köln Ärztekammer Nordrhein
Leipzig Sächsische Landesärztekammer
München Bayerische Landesärztekammer (BLAEK)
Reiseseminare Ärztekammer Niedersachsen (LÄK am Stammsitz der AIM)
Weitere Für frühere Standorte oder Angebote während der Pandemie wurden / für etwaige neue Standorte werden die Genehmigungen ebenfalls bei der zuständigen Landes- oder Bezirks-Ärztekammer eingeholt.

Die Genehmigungen beinhalten dabei u.a. Inhalte, Kurszeiten und -termine, das eingesetzte Dozententeam, Veranstaltungsorte sowie die Durchführungsform (Präsenz u./o. Online).

Sollten Sie die Umbuchung eines oder mehrerer Module einer PSGV-Lehrgangsreihe wünschen, sind dabei mit Blick auf die Anerkennung einige Vorgaben zu beachten, zum Beispiel:

  • Beibehaltung von „mindestens sechs Monaten“ zwischen Start und Ende (überwiegender Richtwert).
  • Beibehaltung von Modulabständen (Richtwert: mindestens ein Monat).
  • Beibehaltung eines maximalen Online-Anteils von 50% (entspricht bis zu zwei unserer vier PSGV Kurswochenenden).
  • Anerkennung des Dozententeams, sofern eine Umbuchung auf einen anderen Standort gewünscht ist (gilt vornehmlich für Teilnehmende der BLAEK).

Wichtig:
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen LÄK und ggf. auch KV, ob diese bei einer Umbuchung Verstöße gegen o.g. Vorgaben genehmigt.
Diese Auskünfte werden nur Kammermitgliedern gegenüber erteilt.
Wir als Veranstalter dürfen keine rechtsverbindlichen, zukunftsgerichteten Auskünfte für Dritte (LÄK, KV) vornehmen.